AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von MUKKI — Mobile Café & Aperitivo Bar, Inhaber Melissa Martins, Hauenerlestraße 7, 74906 Bad Rappenau, nachfolgend MUKKI, mit Kundinnen und Kunden, nachfolgend Kunde.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MUKKI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Bedingungen.
§ 2 Leistungen
(1) MUKKI erbringt mobile gastronomische Dienstleistungen. Dazu gehören insbesondere der Betrieb einer mobilen Kaffee- und Aperitivo-Bar bei privaten und geschäftlichen Veranstaltungen, die Zubereitung und Ausgabe von Kaffeespezialitäten, Aperitivi sowie alkoholischen und alkoholfreien Getränken, die Durchführung von Pop-up-Formaten sowie Kooperationen mit Veranstaltern, Marken und Locations.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Getränkeauswahl, Einsatzdauer, Personalstärke, Aufbau und Zusatzleistungen, ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung von MUKKI.
(3) Darstellungen auf der Website, in Sozialen Medien und in Referenzbildern dienen der Veranschaulichung. Sie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung, Dekoration oder Getränkeauswahl.
(4) MUKKI ist berechtigt, einzelne Getränke, Zutaten oder Ausstattungsgegenstände durch gleichwertige zu ersetzen, sofern dies aus Gründen der Verfügbarkeit erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.
(5) MUKKI ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte einzusetzen.
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Auch die Anzeige freier Termine im Verfügbarkeitskalender ist unverbindlich und begründet keine Reservierung.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars richtet der Kunde eine unverbindliche Anfrage an MUKKI. Der Eingang der Anfrage wird automatisch bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(3) MUKKI unterbreitet dem Kunden anschließend ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt und MUKKI die Buchung in Textform bestätigt. Eine E-Mail genügt der Textform.
(4) Angebote von MUKKI sind, sofern nicht anders angegeben, vierzehn Tage ab Zugang gültig. Der angefragte Termin ist bis zur verbindlichen Buchung nicht reserviert.
§ 4 Preise und Anfahrt
(1) Es gelten die im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise.
(2) Die Anfahrt zum Veranstaltungsort wird gesondert ausgewiesen und im Angebot beziffert. Grundlage ist die einfache Wegstrecke vom Standort von MUKKI zum Veranstaltungsort.
(3) Fallen am Veranstaltungsort Kosten für Parken, Zufahrtsgenehmigungen, Standgebühren, Stromanschlüsse oder vergleichbare Positionen an, trägt diese der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(4) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss zusätzliche Leistungen, werden diese gesondert angeboten und nach Bestätigung in Textform zusätzlich berechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Mit der verbindlichen Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent der vereinbarten Auftragssumme fällig, zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung.
(2) Der Restbetrag ist ohne Abzug spätestens vierzehn Tage vor dem Veranstaltungstermin zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei Buchungen, die weniger als vierzehn Tage vor dem Termin erfolgen, ist die gesamte Auftragssumme sofort fällig.
(3) Vor Ort zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen werden nach der Veranstaltung abgerechnet und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(4) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. MUKKI behält sich vor, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Beträge zurückzustellen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass MUKKI am Veranstaltungstag rechtzeitig Zugang zum Veranstaltungsort erhält und eine Zufahrt für ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zum Aufbauort möglich ist.
(2) Der Kunde stellt eine ebene, tragfähige und befestigte Stellfläche von mindestens drei mal zwei Metern zur Verfügung.
(3) Der Kunde stellt einen funktionsfähigen Stromanschluss mit 230 Volt und mindestens 16 Ampere in einer Entfernung von höchstens fünfundzwanzig Metern zum Aufbauort bereit. Der genaue Bedarf wird im Angebot ausgewiesen. Bei Betrieb mehrerer Geräte kann ein zweiter, separat abgesicherter Stromkreis erforderlich sein.
(4) Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde einen ausreichenden Wetterschutz für die Bar und das Personal sicher.
(5) Der Kunde ist für alle veranstaltungsbezogenen Genehmigungen, Anmeldungen und Abgaben verantwortlich, insbesondere für Sondernutzungserlaubnisse, Anmeldungen bei der GEMA sowie für die Einhaltung von Lärmschutz- und Sperrzeitregelungen. Erforderliche gaststättenrechtliche Gestattungen für den Ausschank holt MUKKI ein, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde unterstützt MUKKI dabei durch rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Angaben zum Veranstaltungsort.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und ist die Leistungserbringung dadurch nicht, nicht vollständig oder nur verzögert möglich, bleibt der Anspruch von MUKKI auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Mehraufwand, der MUKKI hierdurch entsteht, kann gesondert berechnet werden.
§ 7 Gästezahl, Termin und Änderungen
(1) Die im Angebot zugrunde gelegte Gästezahl ist Kalkulationsgrundlage. Abweichungen teilt der Kunde spätestens vierzehn Tage vor der Veranstaltung in Textform mit.
(2) Eine Erhöhung der Gästezahl wird nach Verfügbarkeit bestätigt und zusätzlich berechnet. Eine Reduzierung um mehr als zwanzig Prozent gegenüber der ursprünglich vereinbarten Gästezahl berechtigt MUKKI, die Kalkulation anzupassen.
(3) Eine Verlegung des Veranstaltungstermins ist nur nach Verfügbarkeit und nach Bestätigung in Textform möglich. Ist eine Verlegung nicht möglich, gilt § 8.
§ 8 Rücktritt des Kunden und Stornierung
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Erklärung bei MUKKI.
(2) Bei einer Kündigung durch den Kunden hat MUKKI Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Anstelle einer konkreten Abrechnung kann MUKKI eine pauschalierte Entschädigung nach den folgenden Sätzen verlangen.
Bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 10 Prozent der Auftragssumme.
59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30 Prozent der Auftragssumme.
29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 Prozent der Auftragssumme.
13 bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 Prozent der Auftragssumme.
Ab 6 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90 Prozent der Auftragssumme.
(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Entschädigung angerechnet.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MUKKI ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. MUKKI bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
§ 9 Absage durch MUKKI und höhere Gewalt
(1) MUKKI kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich wird, die MUKKI nicht zu vertreten hat. Dazu zählen insbesondere Unwetter und extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen und Veranstaltungsverbote, der Ausfall wesentlicher Betriebsmittel, schwere Erkrankung oder Unfall des eingesetzten Personals sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt.
(2) In diesen Fällen wird MUKKI den Kunden unverzüglich informieren und sich um eine Ersatzlösung oder einen Ersatztermin bemühen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten Leistungen oder unvermeidbaren Aufwendungen gegenüberstehen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Absage nach Absatz 1 bestehen nicht, es sei denn, MUKKI hat den Umstand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
(4) Kann eine Veranstaltung im Freien wetterbedingt nicht stattfinden und stellt der Kunde keine geeignete überdachte Ausweichfläche zur Verfügung, gilt dies nicht als höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung. Es findet § 8 Anwendung.
§ 10 Jugendschutz und Ausschank
(1) MUKKI hält die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ein. Branntwein sowie branntweinhaltige Getränke werden nicht an Personen unter achtzehn Jahren abgegeben. Andere alkoholische Getränke werden nicht an Personen unter sechzehn Jahren abgegeben.
(2) Das Barpersonal ist berechtigt und verpflichtet, im Zweifelsfall einen amtlichen Lichtbildausweis zur Altersprüfung zu verlangen und die Abgabe bei fehlendem Nachweis zu verweigern.
(3) Das Barpersonal ist berechtigt, die Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar alkoholisierte Personen sowie an Personen zu verweigern, bei denen eine Gefährdung von sich oder anderen zu besorgen ist.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Weitergabe alkoholischer Getränke an Minderjährige durch andere Gäste unterbleibt, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
(5) Bei Veranstaltungen mit überwiegend minderjährigen Gästen ist der Ausschank alkoholischer Getränke vorab abzustimmen und wird gegebenenfalls ausgeschlossen.
§ 11 Lebensmittelrechtliche Hinweise
(1) Auskünfte zu allergenen Zutaten und Zusatzstoffen in den angebotenen Getränken erteilt MUKKI auf Nachfrage vor Ort sowie auf Anfrage vorab in Textform.
(2) Der Kunde informiert MUKKI rechtzeitig vor der Veranstaltung über bekannte Unverträglichkeiten oder besondere Anforderungen, damit diese berücksichtigt werden können. Ein Anspruch auf eine vollständig allergenfreie Zubereitung besteht wegen der räumlichen Gegebenheiten einer mobilen Bar nicht.
(3) Zubereitete Getränke sind zum sofortigen Verzehr bestimmt.
§ 12 Ausstattung und Beschädigungen
(1) Sämtliche von MUKKI mitgebrachten Geräte, Möbel, Gläser und Dekorationsgegenstände bleiben Eigentum von MUKKI.
(2) Der Kunde haftet für Beschädigungen und den Verlust dieser Gegenstände, soweit sie von ihm oder seinen Gästen zu vertreten sind. Der Bedienbereich der Bar sowie die technischen Geräte dürfen ausschließlich vom Personal von MUKKI genutzt werden.
(3) Bruch von Gläsern in üblichem Umfang wird nicht berechnet.
§ 13 Haftung
(1) MUKKI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von MUKKI ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von MUKKI.
(5) Für das Verhalten von Gästen sowie für vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Flächen, Anschlüsse und Aufbauten übernimmt MUKKI keine Haftung.
§ 14 Foto- und Bildrechte
(1) MUKKI ist berechtigt, während der Veranstaltung Aufnahmen der eigenen Bar, der Aufbauten und der zubereiteten Getränke anzufertigen und diese zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der Website und in Sozialen Medien.
(2) Aufnahmen, auf denen Gäste oder der Kunde erkennbar abgebildet sind, werden nur mit deren Einwilligung veröffentlicht. Der Kunde kann der Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen bei seiner Veranstaltung insgesamt vorab in Textform widersprechen.
(3) Auf Wunsch werden veröffentlichte Aufnahmen kurzfristig entfernt. Eine formlose Nachricht an Anfrage@mukki-bar.de genügt.
(4) Verwendet der Kunde Aufnahmen, auf denen MUKKI, die Bar oder das Personal erkennbar sind, zu eigenen kommerziellen Zwecken, bedarf dies der vorherigen Abstimmung in Textform.
§ 15 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die von MUKKI angebotenen Leistungen sind Dienstleistungen dieser Art, da sie stets für einen konkret vereinbarten Veranstaltungstermin erbracht werden. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 8 dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
MUKKI ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von MUKKI.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026